Alle Jahre wieder stehen Unternehmen vor der selben Herausforderung. Denn am Ende eines jeden Geschäftsjahres muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser ist Bestandteil der Rechnungslegung und gibt Auskunft über Geschäftsergebnis und Betriebsvermögen. Die Herausforderung besteht allerdings darin, einen möglichst fehlerfreien und vollständigen Jahresabschluss zu erstellen. Anderenfalls gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlusses, wird im Anschluss der steuerliche Gewinn ermittelt. Die Funktion der Abschlussbilanz liegt darin, Gläubigern Auskunft über die Ertragslage, Schulden und die gesamtwirtschaftliche Situation Ihres Betriebs zu geben. Außerdem dient er als Grundlage für die jährliche Steuererklärung.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzliches zum Jahresabschluss findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darin ist auch festgelegt, wer dazu verpflichtet ist, einen Jahresabschluss zu erstellen. Prinzipiell sind das alle Kaufleute und Unternemen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung nachkommen müssen. Konkret sind das:
- Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG)
- Kapitalgesellschaft & Co. (z.B. AG & Co. KG)
Einzelkaufleute können von der Pflicht befreit sein. Freiberufler und Kleingewerbetreibende müssen beispielsweise keinen Jahresabschluss im Sinne des HGB erstellen. Für Sie reicht eine einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) aus.
Meine Leistung im Detail
Ich erstelle Ihren Jahresabschluss nach HGB und den steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften. Für Freiberufler und Gewerbetreibende übernehme ich zudem die Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR).
Vor endgültiger Fertigstellung des Jahresabschlusses werde ich diesen mit Ihnen besprechen. Dabei gehe ich insbesondere auf den Zwiespalt zwischen “Steuerlast senken und wirtschaftliche Stärke zeigen” ein. Auf Grundlage des Jahresabschlusses erhalten Sie auch Handlungsempfehlungen, Analysen und Ratschläge für die Zukunft. Dadurch können Sie wichtige Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens ableiten.
Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung gehen wir zudem auf Ihre aktuellen Ziele ein. Denn viel wichtiger als die Zahlen der Vergangenheit sind die Projekte der Zukunft. Hier versuche ich Sie bestmöglich zu Unterstützen damit Sie diese verwirklichen können.
Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit auf einen Blick
Digitaler Jahresabschluss: Der Jahresabschluss kann Ihnen digital bereitgestellt werden. Außerdem kann dieser in digitaler Form ebenfalls an Ihre Hausbank versandt werden. Das erleichtert die Zusammenarbeit enorm.
Besprechung Ihres Jahresabschlusses: Nach Fertigstellung besprechen wir den Jahresabschluss gemeinsam und prüfen Optimierungspotenzial für Ihre Unternehmen.
Zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses: Äußern Sie einfach den Wunschtermin für die Erstellung Ihres Jahresabschluss. Ich werde diesen entsprechend in meine Arbeitsplanung einbeziehen.