Steuerberatungskanzlei Kusterer
Steuerberatung für gemeinnützige Vereine und GmbH's
Die Gründung eines Vereins ist mit verschiedenen Pflichten verknüpft. Beispielsweise muss sich jeder Verein nach Gründung als sogenanntes Steuersubjekt beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Das Finanzamt prüft anschließend die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins. Ist ihr Verein steuerpflichtig, dann müssen Sie regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke erfüllen, müssen hingegen keine Körperschaftsteuererklärung abgeben. In diesem Fall muss dann das KSt1-Formular mit der Anlage Gem eingereicht werden. Lassen Sie sich dabei unterstützen und profitieren Sie von einer professionellen Steuerberatung für Ihren Verein,
Aus der Zusammenarbeit mit mir ergeben sich für Ihren Verein viele Vorteile. Zum einen erstelle ich für Sie eine korrekte Spartenrechnung und Gemeinnützigkeitserklärung, sodass Sie nicht Gefahr laufen, die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt zu bekommen. Sie erhalten zudem eine Umsatzsteuererklärung mit korrekt aufgeteilten Vorsteuerbeträgen.
Steuerberatung für gemeinnützige Vereine
Verbinden Sie Gemeinnützigkeit mit Expertenwissen
Damit Sie sich auf Ihre Vereinstätigkeiten fokussieren können, unterstütze ich Sie bei allen steuerrechtlichen Themen.
Steuerberatung für Ihren Verein – Meine Leistungen im Detail
Professionelle Steuerberatung für Ihren Verein lohnt sich! Sparen Sie Ihre Kräfte und setzen Sie diese an richtiger Stelle ein.
Vor der Steuererklärung einer gemeinnützigen Einrichtung steht die Erstellung einer Spartenrechnung. Jede Einnahme und Ausgabe muss dabei den Sparten ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Spartenrechnung oder fertige diese für Sie an. Sofern Ihre Buchhaltung laufend zu erstellen ist, z.B. aufgrund der Abgabepflicht von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, kann die Spartenrechnung bereits unterjährig über Kostenstellen abgebildet werden.
Auch im Rahmen der Umsatzsteuer kann Ihre gemeinnützige Einrichtung abgabepflichtig sein. Aufgrund des nebeneinanders von steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen gilt meist ein Aufteilungsgebot für Ihre Vorsteuerbeträge. Deshalb erstelle ich zusammen mit Ihnen Ihren Jahresabschluss, die Spartenrechnung sowie auch Ihre Steuererklärungen.
- Erstellung einer Spartenrechnung
- Erstellung der Steuererklärung Ihrer gemeinnützigen Einrichtung
- Erstellung des Jahresabschlusses