Mich erreichen immer wieder dieselben Fragen zu folgendem Thema: Ich möchte den Steuerberater wechseln. Was ist zu beachten? Wann lohnt sich ein Wechsel? Was passiert mit meinen Daten? Aus diesem Grund möchte ich die häufigsten Fragen in Form eines FAQ beantworten.

Kann mein Steuerberater nach der Kündigung Daten oder Informationen an Dritte oder das Finanzamt weitergeben?

Diese Frage ist leicht zu beantworten: Nein. Gemäß § 57 Abs. 1 StBerG müssen Steuerberater ihren Beruf verschwiegen ausüben. Eine Weitergabe von Informationen und Daten ist somit nicht erlaubt. Auch nicht an das Finanzamt. Schon allein die Bekanntmachung, dass Sie ehemals Mandant waren, ist unzulässig. Überwacht wird die gewissenhafte Berufsausübung von Steuerberatern durch Steuerberaterkammern. Die jeweilige Kammer prüft auch die Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern.

Entsteht durch einen Steuerberaterwechsel mehr Aufwand für mich?

Durch einen Wechsel entsteht für Sie kein großer Aufwand. Sie müssen lediglich den Steuerberatungsvertrag mit Ihrem Vorberater kündigen. Anschließend wird sich Ihr neuer Steuerberater komplett um die Datenübernahme kümmern. Wenn Ihr Vorberater die Stammdaten gut gepflegt hat, entsteht auch keine große Nacharbeit.

Kann ich den Steuerberater jederzeit wechseln?

Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist aus dem Vertrag mit Ihrem Steuerberater. Haben Sie keinen Vertrag unterzeichnet, ist eine Kündigung jederzeit möglich. In vielen Verträgen wird zudem festgehalten, dass eine Kündigung jederzeit möglich ist.
Außerdem handelt es sich bei der Steuerberatung um Dienste höherer Art. Demnach ist eine fristlose Kündigung unter gewissen Umständen auch bei einer längeren Kündigungsfrist möglich. Dazu zählt zum Beispiel ein gestörtes Vertrauensverhältnis.

Lohnt es sich, den Steuerberater zu wechseln, um Kosten zu sparen?

Das kommt auf den Einzelfall an. In vielen Fällen lohnt sich ein Wechsel des Steuerberaters nicht, wenn Sie nur Kosten sparen möchten. Steuerberater sind an eine Gebührenverordnung gebunden. Dadurch soll Preisdumping verhindert und eine hohe Qualität in der Bearbeitung gewährleistet werden. Die Verordnung setzt für viele Tätigkeiten einen Mindest-Betrag fest. Dies muss in jedem Fall abgerechnet werden.

Gibt es Zeitpunkte zu denen man den Steuerberater nicht wechseln sollte?

Es gibt Zeitpunkte, an denen Sie keinen Wechsel vornehmen sollten. Zum Beispiel aufgrund der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ein Wechsel des Steuerberaters am 09. oder 10. eines Monats ist bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der Regel schwierig umzusetzen. Oft muss der Vorberater dann noch die letzte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen. Gleiches gilt für die Lohnabrechnung. Am Tag vor der Lohnabrechnung ist ein Wechsel meist nicht sinnvoll.

Kann mein Steuerberater nach dem Wechsel meine Unterlagen zurückbehalten?

Die Unterlagen und die Arbeitsergebnisse des Steuerberaters gehören Ihnen. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Rechnungen noch offen sind. In diesem Fall kann der Vorberater Ihre Unterlagen zurückbehalten. Sind alle Rechnungen bezahlt, müssen auch Ihre Unterlagen auf Wunsch übergeben werden.

Was passiert im Fall einer Betriebsprüfung?

Machen Sie sich diesbezüglich keine Sorgen! Im Rahmen der Übernahme werden sämtliche relevanten Daten übernommen. Meistens für den Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre. Sollte es anschließend zu einer Betriebsprüfung kommen, stellt der Steuerberaterwechsel kein Problem dar. Ihr neuer Steuerberater wird die Betriebsprüfung betreuen. Auskünfte durch den Vorberater müssen nur in Einzelfällen erteilt werden.

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